Glossar

Die Kopien eines Gens. In der Regel liegen in den Körperzellen des Menschen (und aller anderen diploiden Organismen) alle Gene in zwei Kopien vor. Eine Kopie (Allel) stammt von der Mutter, die andere vom Vater.

Bei einer autosomal-dominanten Erkrankung liegt die ursächliche genetische Variante heterozygot vor. Es besteht somit eine Wahrscheinlichkeit von 50%, die genetische Ursache geschlechtsunabhängig an die eigenen Kinder zu vererben. Von einer autosomal-dominanten Erkrankung sind deshalb häufig mehrere Generationen einer Familie betroffen

Bei einer autosomal-rezessiven Erkrankung liegt die ursächliche genetische Variante bei einer erkrankten Person homozygot oder compound-heterozygot vor, d.h. beide Kopien (Allele) des Gens sind betroffen. Es besteht deshalb eine Wahrscheinlichkeit von 50%, eine der beiden Varianten (heterozygot) und geschlechtsunabhängig an die eigenen Kinder zu vererben. Die Kinder erkranken aber nur dann, wenn sie vom anderen Elternteil ebenfalls eine krankheitsverursachende Variante im gleichen Gen erben. Da erbliche Erkrankungen selten sind, ist die Wahrscheinlichkeit hierfür meist gering, soweit keine verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen den Eltern bestehen. Von einer autosomal-rezessiven Erkrankung ist deshalb meist nur eine Generationen einer Familie betroffen.

Gutartig. Üblicherweise gebraucht im Kontext von Tumoren. Benigne Tumore sind gutartige Tumore, die keine Zeichen der Bösratigkeit (lokalaggressives wachstum, Metastasen) zeigen.

Wenn in Genen mit zwei Allelen (alle autosomalen Gene) auf jedem Allel des Gens eine andere Variante vorliegt. Funktionell entspricht eine Compound-Heterozygotie bei pathogenen Varianten in der Regel einer homozygot vorliegenden Variante. Mit einer Wahrscheinlichkeit von 100% wird eine der beiden Varianten an die Nachkommen weitergegeben.

Veranlagung. Einzelne oder die Gesamtheit der genetischen Varianten, die bei einer Person zu einem erhöhten Risiko für das Auftreten bestimmter Symptome beitragen

Die Gesamtheit der proteinkodierenden Gene des Erbmaterials (Genom). Das Exom entspricht nur einem Bruchsteil des Genoms; im Ecom findet sich aber die überwiegenden Mehrheit der genetischen veränderungen, die für die Entstehung erblicher Krankheiten verantwortlich sind

Gene, die aktiv sind, werden exprimiert, d.h. es wird in der Zelle ein Genprodukt gebildet (RNA, Protein)

Erbanlage

Das gesamte Erbmaterial (des Menschen)

Der Genotyp bezeichnet allgemein die gesamte spezifische Erbinformation eines Organismus oder einer Zelle, d.h. die Gesamtheit der genetischen Variation aller Genkopien (Allele). Im engeren Sinn bezieht er sich meist auf den Status einer bestimmten Variante in Bezug auf die beiden Allele (Kopien) eines Gens, die verschiedene Kombinationen ermöglicht. Bei autosomalen Genen kann eine Variante prinzipiell auf beiden Allelen vorliegen (homozygot,“reinerbig“) oder nur auf einem Allel (homozygot, „mischerbig“). Liegt auf jedem Allel des Gens eine andere Variante vor, spricht man auch von einem compound-heterozygoten Genotyp.

Erblich. Hierunter versteht man im engeren Sinn Krankheitsbilder, die monogen vererbt werden, d.h. auf einer Keimbahn- bzw. konstitutionellen genetischen Veränderung in einem Gen beruhen und nach den Mendelschen Gesetzen vererbt werden

Wenn in Genen mit zwei Allelen (alle autosomalen Gene) eine Variante lediglich auf einer Genkopie vorliegt. Sie wird dann mit einer Wahrscheinlichkeit von 50% an die Nachkommen weitergegeben.

Wenn in Genen mit zwei Allelen (alle autosomalen Gene) eine Variante auf beiden Genkopie vorliegt. Mit einer Wahrscheinlichkeit von 100% wird dann eine der beiden Varianten an die Nachkommen weitergegeben.

Genetische Veränderungen (Keimbahn-Mutationen, Keimbahn-Varianten), die in der Regel in allen Körperzellen vorliegen und über die Keimbahn (Eizellen, Samenzellen) an die Nachkommen vererbt werden können

Genetische Veränderungen (konstitutionelle Mutationen, konstitutionelle Varianten), die in der Regel in allen Körperzellen vorliegen und über die Keimbahn (Eizellen, Samenzellen) an die Nachkommen vererbt werden können

ein bösartiger (maligner) Tumor. D.h. ein Tumor, der ein oder mehrere Kriterien der Bösartigkeit (lokal aggressives Wachstum, Metastasierung) erfüllt

Erbliche Erkrankung , die durch genetische Veränderungen (Mutationen, pathogene Varianten) in einer Erbanlage (Gen) verursacht wird und nach den Mendelschen Gesetzen (dominant oder rezessiv) an die Nachkommen vererbt werden kann

Eine genetische Variante, die nur in einem Teil der Körperzellen vorliegt. Meist entsteht eine solche Variante während der Embryonalentwiklung der Person oder später in einer Zelle und den sich daraus später entwickelnden Zellen / Geweben, weshalb sie nicht in allen Körperzellen vorhanden ist. Liegen krankheitsverursachende (pathogene) genetische Varianten als somatisches bzw. postzygotisches Mosaik vor, könnne sie zu mildeen oder nur umschriebenen Symptomen führen und es besteht eine zum Teil deutlich niedrigere Wahrscheinlichkeit, dass sie an nachkommen vererbt werden.

Symptome / Krankheiten, die durch das Vorliegen mehrerer Ursachen bedingt sind. In der Regel handelt es sich um ein mehr oder weniger komplexes Bedingungsgefüge aus Umweltfaktoren (exogenen Ursachen) und mehreren oder einer Vielzahl von genetischen Veränderungen. Typische multifaktoriell bedingte Erkrankungen sind die häufigen „Volkskrankheiten“

Genetische Untersuchung, bei der simultan mehrere, potentiell ursächliche Gene untersucht werden. Die Untersuchung schließt somit in der Regel alle bekannten bzw. gesicherten Gene ein, die für eine spezielle Erkrankung oder Symptom-Kombination und ihre wichtigsten Differenialdiagnosen relevant sind.

Genetische Veränderung im Genom, meist in einem Gen. Urprünglich häufig verwendet für krankheitsverursachende genetische Veränderungen; der Begriff wird zunehmend ersetzt durch den der pathogenen oder wahrscheinlich pathogenen Variante

krankheitsverursachend. (Vererbbare) genetische Veränderungen (konstitutionelle Varianten, Keimbahn-Varianten), die zu einer definierten Erkrankung führen können

Die „Duchschlagskraft“ einer krankheitsverursachenden Keimbahn-Variante. Dies entspricht dem Quotienten der Anlageträger, die im Laufe des Lebens oder eines definierten Zeitabschnitts erkranken, und der Anlageträger, die nicht erkranken

Das klinische Erscheinungsbild einer Erkrankung, d.h. die Summe der Symptome. Es kann sich um äußerlich sichtbare Symptome handeln, aber auch die Befunde (klinischer Phänotyp)der bildgebenden oder Labor-Diagnostik (biochemischer Phänotyp)

Als somatisch werden genetische Varianten bezeichnet, wenn sie nur in einem bestimmten Gewebe oder Bereich des Körpers wie zum Beispiel Tumorgewebe auftreten, aber im Gegensatz zu konstitutionellen Varianten / Keimbahn-Varianten nicht in allen Körperzellen. Somatische Varianten werden deshalb typischerweise nicht an zukünftige Kinder weitergegeben.

Unter einem erblichen Tumorsyndrom versteht man ein Krankheitsbild mit einem deutlich erhöhten Risiko für die Entstehung bestimmter Tumore, das auf einer hochpenetranten Keimbahn-Mutation (konstitutionellen Mutation) in einem einzelnen Gen beruht. Es handelt sich somit um klassische monogene Erbkrankheiten, die den Mendelschen Gesetzen der Vererbung folgen. Vererbt wird dabei nicht der Tumor, sondern die Disposition für ein erhöhtes Tumorrisiko; präziser spricht man deshalb von Tumordispositions-Syndromen (TDS).

Jede genetische Veränderung des Genoms, unabhängig davon, ob sie vererbt wurde (Keimbahn, konstitutionell) oder auf die Körperzellen beschränkt ist (somatische Variante) und unabhängig davon, ob es sich um eine harmlose Normvariante oder eine krankheitsverursachende Veränderung handelt

Unter einer Variante Unklarer klinischer Signifikanz (VUS) versteht man eine konstitutionelle Variante (d.h. eine Variante, die in allen Körperzellen vorliegt und deshalb mit 50%iger Wahrscheinlichkeit an die Nachkommen weitervererbt wird), deren ursächliche Bedeutng für ein bestimmtes erbliches Krankheitsbild sich derzeit noch nicht abschließend klären lässt, da für eine ausreichende Bewertung der Pathogenität oder Nicht-Pathogenität noch keine ausreichenden Daten zur Verfügung stehen. Eine prädiktive Testung gesunder Familienangehöriger ist deshalb in der Regel nicht sinnvoll. Es ist davon auszugehen, dass die pathogene Relevanz der meisten VUS zukünftig durch die Generierung weiterer klinischer Daten und funktioneller Tests geklärt werden kann.